Jede Mutter hat nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf Hebammenhilfe, bis zum 10. Tag sogar täglich. Die Hebamme ist Fachfrau für Wochenbettbetreuung und Familienbildung. In Deutschland ist neben dem Arzt nur die Hebamme dazu berechtigt, weil nur sie genügend Fachkenntnisse in der Wochenbettbetreuung besitzt. Die Wochenbettbetreuung lässt sich bei Bedarf auf bis zu 12 Wochen nach der Geburt erweitern. Auch bei späteren Schwierigkeiten gibt es die Möglichkeit im Rahmen einer Stillberatung oder mit ärztlichem Attest die Hebamme zu Rate zu ziehen.
Im Wochenbett unterstützen und beraten wir zu folgenden Themen:
Umstellungsprozesse, Rückbildungsvorgänge, Ernährung und richtige Körperpflege der Mutter nach der Entbindung
das Stillen und eventuelle Probleme
die Nabelpflege beim Säugling
Anpassungsschwierigkeiten des Kindes wie Blähungen, Hautprobleme, Ernährungs- und Schlafstörungen
Bindungsentwicklung und Familienbildung
Impfungen
Familienplanung
Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.