Als Schwangere haben Sie Anspruch auf Vorsorgen im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien. Diese können Sie bei Ihrer Hebamme und/oder Ihrer Frauenärztin bzw. Ihrem Frauenarzt in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Hebammenvorsorge bieten wir viel Zeit für Ihre individuellen Fragen und Bedürfnisse.
Die Kosten trägt die Krankenkasse.